
In mehreren deutschen Städten werden im Laufe des Jahres Diesel-Fahrverbote in Kraft treten. In Stuttgart gilt es bereits seit dem 1. Januar 2019 für Diesel- Fahrzeuge mit Euro-4-Abgasnorm und schlechter. Taxis, Reisebusse, Sozial- und Pflegedienste sowie Einsatzfahrzeuge sind vom Fahrverbot ausgenommen. Es gilt ab der Stadtgrenze auch für auswärtige Besucher. Welcher Abgas-Norm das Fahrzeug entspricht, ist im Fahrzeugschein vermerkt.
Frankfurt am Main zieht am 1. Februar 2019 nach. Das Fahrverbot gilt dort innerhalb der Umweltzone für Diesel-Fahrzeuge mit Euro-4-Norm und schlechter sowie Benzin betriebene Fahrzeuge mit Euro-Norm 1 und 2. Vom 1. September 2019 wird das Fahrverbot auf Diesel mit Euro-5-Norm ausgeweitet.
Köln und Bonn müssen ab dem 1. April 2019 Fahrverbote einrichten. In Köln wird es in der grünen Umweltzone gelten. Ab dem 1. September 2019 müssen auch Euro-5-Diesel außerhalb der Zone bleiben. In Bonn sind zwei besonders belastete Straßen betroffen, die künftig von Diesel-Fahrzeugen mit Euro-Norm 1 bis 4 und Benzinern mit Euro 1 und 2 nicht mehr befahren werden dürfen.
In Essen wird das Fahrverbot ab dem 1. Juli 2019 greifen. Innerhalb der betroffenen Umweltzone liegt auch ein Abschnitt der A40. Gelsenkirchen richtet ebenfalls ab dem 1. Juli ein Fahrverbort ein, das alle Diesel-Fahrzeuge mit Euro 1 bis 5 betrifft.
Der Berliner Senat muss laut Anordnung des Verwaltungsgerichts bis zum 31. März 2019 einen Luftreinhalteplan vorlegen, der voraussichtlich bis spätestens zum 30. Juni 2019 in Form von Fahrverboten für die besonders belasteten Abschnitte von 11 viel befahrenen Straßen gelten wird.
Hinterlasse jetzt einen Kommentar